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    Wollschlaeger Spielplatzprüfung

    nach DIN EN 1176

    Ich bin qualifizierter Spielplatzprüfer für Kitas, Kindergärten, Städte, Kommunen, Gemeinden und Wohnungsbaugesellschaften in Burscheid, Leverkusen und Köln – im gesamten Rheinland und in Westfalen.

    • Spielplatzprüfungen
    • Spielplatzgutachten
    • Spielplatzinspektionen
    • Spielplatzabnahmen
    • Spielplatzwartung
    • Spielplatzkontrolle

    Kurzfristige Terminvereinbarung ohne lange Wartezeit

    Schnell, kompetent und zuverlässig!

    Wollschlaeger Spielplatzprüfung aus Burscheid

    Seit vielen Jahren bin ich Meister für den Garten- und Landschaftsbau mit langjähriger Erfahrung im Spielplatzbau. Als Qualifizierter Spielplatzprüfer berate ich Sie bei der Planung oder Abnahme Ihres Spielplatzes und übernehme alle Aufgaben im Rahmen der regelmäßigen, quartalsweisen und jährlichen Spielplatzprüfung oder Spielplatzkontrolle.

    Bei der „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)“ wurde ich zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ ausgebildet und zertifiziert.
    Ich prüfe Ihren Spielplatz qualifiziert und unabhängig gemäß der DIN EN 1176. Um diesen Standard dauerhaft zu garantieren, nehme ich regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Alle drei Jahre muss das Zertifikat zum Qualifizierten Spielplatzprüfer erneuert werden. Bei meiner Arbeit kann ich auf zahlreiche erfolgreiche Projekte zurückblicken, unter anderem gehört die Pflege aller Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes in Leverkusen zu meinen Tätigkeiten. Gerne prüfe ich auch Ihre Spielplätze unabhängig und fachkompetent.

    Mein Service im Rheinland und in Westfalen

    Als erfahrener, unabhängiger und regelmäßig geschulter Sachverständiger biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

    • Beratung bei der Planung und dem Bau eines Spielplatzes
    • Beratung vor der Installation von Spielgeräten
    • Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit auf Ihren Spielplätzen
    • Durchführung von Spielplatz-Erstabnahmen (Inbetriebnahmen)
    • Prüfung aller gesetzlichen Vorschriften
    • Begutachtung des Spielplatzes und Identifizierung möglicher Gefahrenquellen
    • Beseitigung von Mängeln
    • Empfehlungen zur Wartung und Pflege der Spielgeräte
    • Prüfergebnisse nach DIN EN 1176

     

    Wann haften Betreiber von öffentlichen Spielplätzen?

    Spielplatzgeräte

    Spielplätze ermöglichen Kindern, beim Herumtollen auf eine spielerische Weise die Auseinandersetzung mit gefährlichen Situationen zu erlernen. Diese Risiken sollten jedoch nicht durch defekte Spielplatzgeräte verursacht werden. Sollte es beim Spielen der Kinder zu Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen kommen, erwarten den Betreiber zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen.

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    Spielplatzprüfung: Kontrolle einer Turnstange

    Wer haftet, wenn auf dem Spielplatz etwas passiert?

    Betreiber von Spielplatzgeräten haben die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung Ihrer Spielplätze. Dies stützt sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 823 Abs. 1, welches in vielen Gerichtsverhandlungen als Grundlage verwendet wird. Es besagt, dass Personen zu Schadensersatz verpflichtet sind, die „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen verletzt“.

    Zusätzlich müssen Spielplatzbetreiber die Haftungspflicht tragen, wenn ihnen der Verstoß gegen ein anderes Schutzgesetz (wie etwa das Produktsicherheitsgesetz [ProdSG]) nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche Richtlinie ist, dass die technischen Eigenschaften der Spielplatzgeräte den Regeln entsprechen müssen, die in DIN EN 1176 bzw. DIN EN 1177 festgesetzt sind. Danach müssen sich auch Hersteller und Importeure richten, wodurch sie ausschließlich Spielplatzgeräte, die die Bestimmungen der Norm erfüllen, vertreiben dürfen.

    Um eine dauerhafte Sicherheit garantieren können, müssen Spielplatzbetreiber regelmäßig Kontrollen und Instandhaltungen durchführen lassen. Zu den Betreibern von Spielplätzen zählen vorrangig Kitas (Kindertagesstätten) und Kindergärten und die Kommunen, welche öffentliche Spielplätze betreiben. Darüber hinaus allerdings auch Wohnungsbaugesellschaften, große Träger wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz sowie Einrichtungen für Tages- und Großtagespflege.

    Wie oft muss kontrolliert werden

    Was bedeutet regelmäßige Prüfung?

    Vernachlässigen Spielplatzbetreiber notwendige Inspektionen und Wartungsarbeiten oder werden diese fehlerhaft dokumentiert, sind die Betreiber im Falle eines Unfalls zum Schadensersatz verpflichtet. Doch wie oft müssen welche Maßnahmen vorgenommen werden? In der DIN EN 1176 gibt es eine genaue Beschreibung.

    Notwendige Maßnahmen nach DIN EN 1176

    • Spielplatz-Erstabnahme (Inbetriebnahme)
      • Vor Inbetriebnahme des Spielplatzes ist eine Erstabnahme zwingend erforderlich. Verantwortlich für diese Abnahme sind Spielplatzprüfer.
      • Auch nach der Installation von neuen Spielgeräten im Bestand muss eine Prüfung durchgeführt werden.
      • Ebenfalls nach größeren Reparaturen muss eine Abnahme erfolgen.
    • Visuelle Routine-Inspektion von Spielplatzgeräten
      • Routine-Inspektion sollten abhängig von der Nutzungsintensität des Spielplatzes in einer Frequenz von einmal täglich bis einmal wöchentlich stattfinden.
      • Mithilfe der visuellen Kontrolle können offensichtliche Gefahrenquellen identifiziert werden, die als Folge von Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüssen auftreten.
      • Bei der Kontrolle wird auf Sauberkeit, Vandalismus, die Struktur der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfkantige Ränder sowie zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile geachtet.
    • Operative Inspektion eines Spielplatzes
      • Operative Inspektionen sollten monatlich bis vierteljährlich durchgeführt werden.
      • Zur Einschätzung des richtigen Intervalls ist auch eine Berücksichtigung der Herstellerrichtlinien sinnvoll.
      • Teil der Kontrolle ist der Betrieb, Verschleiß und die Gerätefunktionalität auf den Spielplätzen (Prüfung erfolgt deutlich detaillierter als bei visueller Inspektion).
    • Jährliche Hauptinspektion

      Im Rahmen der jährlichen Kontrolle muss der Spielplatzbetreiber ermitteln, ob der Zustand von Spielplatzgeräten, Fundament und Oberflächen alle Sicherheitsstandards erfüllt und ein gefahrloses Spielen garantiert werden kann.

      Während der Kontrolle kann auch das Freilegen bestimmter Teile erforderlich sein.

      Begutachtet werden das Ausmaß von Witterungseinflüssen, Verrottung und Korrosion sowie von jeglichen anderen Veränderungen.

      Eine ordentliche und ausführliche Dokumentation jeder Kontrolle oder Instandsetzung von Spielplätzen muss durch den Betreiber in jedem Fall erfolgen, um sicherzustellen, dass er im Schadensfall einen Beweis für die getroffenen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorlegen kann. Von höchster Priorität ist außerdem, dass die Kontrolle durch gut geschultes und fachkundiges Personal erfolgt.

     

    Wer sollte die Spielplatzprüfung durchführen?

    Darum benötigen Sie einen externen Prüfer

    Nach der aktuellen DIN 1176-12:2020, ist es nicht möglich, dass die Jahres-inspektion von Personen durchgeführt wird, die an der Installation mitgewirkt haben und mit Korrekturarbeiten betraut sind oder für die Kosten Verantwortung tragen. Aus diesem Grund können Bauhofmitarbeiter oder Mitarbeiter aus der Verwaltung in der Regel nicht als Prüfungspersonal eingesetzt werden.

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    Spielplatzprüfung: Winkelmessung an einem Klettergerüst

    Notwendige Maßnahmen nach DIN EN 1176

    Ich biete Ihnen Jahreskontrollen/Hauptinspektionen und Erstabnahmen zu fairen Preisen. Eine Prüfung der Außenspielanlage Ihrer Spielplätze durch mich kann zeitnah und flexibel erfolgen. Es besteht die Möglichkeit zur kurzfristigen Terminvereinbarung ohne lange Wartezeit. Alle Prüfprotokolle, die Ihnen nach der Abnahme oder Inspektion Ihres Spielplatzes aushändige, sind leicht verständlich formuliert und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

    Darüber hinaus gebe ich Ihnen Empfehlungen, wie ein optimaler Spielbetrieb auf Ihrem Spielplatz ermöglicht werden kann und stelle Prognosen bezüglich der Lebensdauer der Spielgeräte auf.

    Als Spielplatzbetreiber unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht

    Regelmäßige Kontrollen haben in erster Linie das Ziel, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Dank der Dokumentation dieser regelmäßig und sachkundig durchgeführten Kontrollen, besitzen Sie selbst im Schadensfall dadurch auch einen gerichtsfesten Beweis, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind (§ 823 BGB).

     

    Geprüfte Sicherheit auf Spielplätzen

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    Spielplatzprüfer: Definition

    Spielplatzprüfer sind fachkundige Personen, die von Spielplatzbetreibern mit der Durchführung aller erforderlichen Spielplatzkontrollen beauftragt werden. Sie kennen sich mit allen wichtigen Vorschriften, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik aus, auf deren Basis sie eine Einschätzung der allgemeinen Betriebssicherheit von Spielplätzen abgeben können.

    Zu der Hauptaufgabe von Spielplatzprüfern zählen Kontrollen, sowohl Erstabnahmen nach der Fertigstellung neuer Spielplätze als auch die jährlichen Hauptinspektionen bestehender Spielplätze nach DIN EN 1176. Im Rahmen ihrer Spielplatzkontrollen ist es erforderlich, dass Spielplatzprüfer sich nach den geltenden Regelwerken richten, etwa in Bezug auf das Sicherheitsmanagement und die Barrierefreiheit auf den Spielplätzen.

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    Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN EN 1176

    Spielplätze sollten für Kinder ein Ort zum „Spaß haben“ sein. Um dies ohne Einschränkung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte und Spielplatzanlagen erforderlich. Nur auf diese Weise können potenzielle Gefahren rechtzeitig identifiziert und beseitigt werden. So werden Unfälle verhindert. Dieser Sicherheitsstandard wird durch die DIN EN 1176 ermöglicht, in welcher eine jährliche Inspektion durch sachkundige Personen festgeschrieben ist.

    In der Praxis zeigen sich deutliche Qualifikationsunterschiede von Spielplatzprüfern. Daher führt die DIN EN 1176 die Qualifikation von Spielplatzprüfern der jährlichen Hauptinspektion sowie die Inspektion von neu installierten Geräten und Spielplätzen weiter aus. Mithilfe dieser einheitlichen Regelung können Spielplatzprüfer den Spielplatzbetreibern eine qualifizierte und sichere Bewertung bieten. Somit kann den Kindern ein bestmögliches Umfeld zum Spielen geboten werden.

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      Mitgliedschaften

      Ich bin Mitglied im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (GaLaBau) und in der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).

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